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   OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06   

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https://dejure.org/2006,7713
OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06 (https://dejure.org/2006,7713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2006 - 12 ME 129/06 (https://dejure.org/2006,7713)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 12 ME 129/06 (https://dejure.org/2006,7713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Geltung der Altersgrenze für die Gewährung von Ausbildungsförderung bei Aufnahme eines auf einen Bachelorstudiengang aufbauenden Masterstudiengangs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 5 S. 2 BAföG; § 7 Abs. 1 BAföG; § 7 Abs. 1a BAföG; § 7 Abs. 3 BAföG; § 10 Abs. 3 BAföG
    Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Absolvierung eines Masterstudiums im Studiengang Forstwissenschaften; Ausschluss eines Ausbildungsförderungsanspruches wegen Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze; Jugendpolitische Zielrichtung des ...

  • Judicialis

    BAföG § 7 Abs. 1 a; ; BAföG § 10 Abs. 3 S. 1; ; BAföG § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersgrenze, Bachelorstudiengang, Masterstudiengang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Absolvierung eines Masterstudiums im Studiengang Forstwissenschaften; Ausschluss eines Ausbildungsförderungsanspruches wegen Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze; Jugendpolitische Zielrichtung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 0
  • FamRZ 2006, 1486
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 11.05.2006 - 4 Bf 408/05

    Ist ein mit dem Ziel der Staatsprüfung durchgeführtes Studiums der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 12 ME 129/06
    Als Ausbildungsabschnitt im Sinne dieser Regelung ist - der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 5 Satz 2 BAföG entsprechend - der Masterstudiengang und nicht der zuvor absolvierte Bachelorstudiengang anzusehen, denn dieser hat mit dem Erwerb des Bachelorgrades bereits zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt (vgl. § 3 Abs. 1 der Studienordnung der Antragsgegnerin für den Bachelorstudiengang Forstwissenschaften und Waldökologie sowie § 2 Abs. 1 der entsprechenden Bachelor-Prüfungsordnung; vgl. auch allgemein Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. Aufl., § 7 Rdnr. 18 f.; Humborg in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Januar 2006, § 7 Rdnr. 17; einschränkend unter Hinweis auf die Besonderheiten des Studiums der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School: OVG Hamburg, Urteil vom 11.5.2006 - 4 Bf 408/05 -, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2007 - 4 ME 594/07

    Ausbildungsförderung nach Abschluss eines Diplomstudiengangs I für den anstelle

    Eine Förderung nach letztgenannter Vorschrift kommt erst dann wieder in Betracht, wenn der Masterstudiengang abgeschlossen ist (Rothe/Blanke, BAföG, Kommentar, Stand: Februar 2007, § 7 BAföG Rn. 16.1, Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a.a.O., § 7 Rn. 18), wobei der Bachelor- und der folgende Masterstudiengang in diesem Falle nach Sinn und Zweck der besonderen Regelung in § 7 Abs. 1 a BAföG, die Förderung eines Masterstudiengangs durch Erweiterung des Grundanspruchs auf Ausbildungsförderung gemäß § 7 Abs. 1 BaföG sicherzustellen, förderungsrechtlich als eine Ausbildung anzusehen sind (vgl. hierzu auch den Beschluss des 12. Senats des Nds. OVG vom 21.6.2006 - 12 ME 129/06).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - 12 A 2150/09

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung für den Studiengang "Master

    Ob die oben angeführte Einschätzung des Gesetzgebers zu der Anwendbarkeit Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG auf das Masterstudium der Sache nach die Rechtslage zutreffend wiedergibt, vgl. dies verneinend Nds. OVG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 12 ME 129/06 -, FamRZ 2006, 1486, juris, gegen VG Göttingen, Beschluss vom 10. März 2006 - 2 B 568/05 -, juris, ist hier ohne Belang.
  • VG Göttingen, 07.05.2007 - 2 B 72/07

    Anspruch auf vorläufige Gewährung von Fördermitteln nach dem

    Sie erschöpft sich darin, festzulegen, dass der Grundanspruch des § 7 Abs. 1 BAföG bei einem auf einen Bachelorstudiengang folgenden Masterstudiengang erst mit Erwerb des Master-Grades ausgeschöpft ist, d.h., dass Bachelor- und Masterstudium als eine einzige Ausbildung anzusehen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.6.2006 - 12 ME 129/06 -, veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts).
  • VG Minden, 14.08.2009 - 6 K 1055/09

    Ausschluss der Förderung eines Masterstudiums Geschichtswissenschaften wegen

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.06.2006 - 12 ME 129/06 -, FamRZ 2006, 1486, juris; VG Minden, Urteile vom 17.10.2006 - 6 K 505/06 - und vom 07.11.2006 - 6 K 2332/06 - sowie Beschluss vom 08.02.2008 - 6 K 1341/07 - Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Kommentar, 4. Auflage 2005, § 7 Rdnr. 19.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - 2 A 2452/08

    Bewilligung einer Ausbildungsförderung für den Masterstudiengang der

    13/10241, S. 8; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 12 ME 129/06 -, a.a.O.
  • VG Cottbus, 05.06.2009 - 5 K 1102/08

    Ausbildungsförderung: Altersgrenze bei Vorliegen eines berufsqualifizierenden

    Zudem ist die zitierte Entscheidung durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht aufgehoben worden (Beschl. v. 21. Juni 2006 - 12 ME 129/06 -, zitiert nach juris).
  • VG Minden, 08.02.2008 - 6 K 1341/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Bewilligung von

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.6.2006 - 12 ME 129/06 -, FamRZ 2006, 1486 = juris; VG Minden, Urteile vom 17.10.2006 - 6 K 505/06 - und vom 7.11.2006 - 6 K 2332/06 - Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Komm., 4. Aufl. 2005, § 7 Rdnr. 19.
  • VG Göttingen, 12.10.2006 - 2 A 231/05

    Abschluss; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Ausland; Bachelor;

    Sie erschöpft sich darin, festzulegen, dass der Grundanspruch des § 7 Abs. 1 BAföG bei einem auf einen Bachelorstudiengang folgenden Masterstudiengang erst mit Erwerb des Master-Grades ausgeschöpft ist, d.h., dass Bachelor- und Masterstudium als eine einzige Ausbildung anzusehen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.6.2006 12 ME 129/06-, veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Gerichts).
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